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Wir suchen DICH!!!

Retten...
bedeutet Menschen oder auch Tiere aus dem Feuer, einem Unfallauto oder sonstigen misslichen Lagen zu befreien. Hierzu steht uns modernstes technisches Gerät zur Verfügung.

Löschen...
egal ob wir es mit einem Mülleimer, einer Wohnung oder einer Lagerhalle zu tun haben, wir haben stets die richtigen Löschmittel bereit.

Bergen...
von Menschen, Tieren oder Sachgütern ist wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit.

Schützen...
Brandschutzerziehung, Brandsicherheitswachen und der Schutz sowie das Eindämmen von chemischen, biologischen und atomaren Gefahren gehören zu unseren Aufgaben.

Schau nicht weg... Mach mit!

Feuerwehr- mehr als nur ein Hobby!

Die Freiwillige Feuerwehr Brandis sucht Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahre, die Interesse an einem ehrenamtlichen Engagement in der Freiwilligen Feuerwehr Brandis haben und die Voraussetzungen für die Aufnahme erfüllen.

Die Feuerwehr unterscheidet dabei nicht nach Hautfarbe, Religion oder Herkunft - im Einsatz, in der Hilfe für unsere Mitmenschen sind wir alle gleich.

Wir bieten Dir:

• Kameradschaft
• professionelle Ausbildung
• Abwechslung und Teamarbeit
• moderne Technik
• Freizeitbeschäftigungen auch außerhalb der Feuerwehr
• schlaflose Nächte
• uvm.

Voraussetzungen

Die Aufnahme als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr ist an folgende Voraussetzungen geknüpft.

(1) Voraussetzungen für die Aufnahme in die aktive Abteilung der Gemeindefeuerwehr sind:
– die Vollendung des 16. Lebensjahres,
– die Erfüllung der gesundheitlichen Anforderung an den Feuerwehrdienst,
– die charakterliche Eignung,
– die Verpflichtung zu einer längeren Dienstzeit sowie
– die Bereitschaft zur Teilnahme an der Ausbildung
– nicht infolge Richterspruchs nach § 45 des Strafgesetzbuchs (StGB) die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben,
– keinen Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 61 StGB mit Ausnahme der Nummer 5 (Entziehung der Fahrerlaubnis) unterworfen sind und
– nicht wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB verurteilt wurden.

Die Bewerber dürfen nicht ungeeignet im Sinne von §18 Abs. 3 SächsBRKG sein.

(2) Die Bewerber sollten in der Gemeinde Brandis wohnhaft sein. Der Gemeindefeuerwehrausschuss kann Ausnahmen zulassen.

(3) Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Ortswehrleiter zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Gemeindewehrleiter nach Anhörung des zuständigen Ortsfeuerwehrausschusses. Jeder Angehörige der Feuerwehr erhält bei seiner Aufnahme einen Dienstausweis.

(4) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Die Gründe für eine Ablehnung des Aufnahmegesuches sind dem Bewerber schriftlich mitzuteilen.